>>> Allgemeine Geschäftsbedingungen <<<

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den
folgenden Bedingungen:

1. Vertragsabschluss / Preise / Zahlung

1.1. Der Käufer ist an die Bestellung 4 Wochen gebunden.
1.2. Der Kaufpreis ist fällig mit Übergabe des Kaufgegenstandes oder
Übersendung der Rechnung.
1.3. Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen
oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des
Käufers unbestritten ist, oder ein rechtskräftiger Titel hierfür vorliegt.

2. Lieferung und Lieferverzug

2.1. Der Käufer kann 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen
Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich
auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt
der Verkäufer in Verzug. Der Käufer kann neben Lieferung, Ersatz des
Verzugsschadens nur verlangen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden
auch ohne Verzug eingetreten wäre.
2.2. Wird ein schriftlich versicherter, verbindlicher Liefertermin oder eine
verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit
Überschreitung des Liefertermins in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen
sich dann nach den gesetzlichen Bestimmungen.
2.3. Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie
Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers/Importeurs bleiben
während der Lieferzeit vorbehalten,soweit die Änderungen für den Käufer
zumutbar sind. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Käufer auf erhebliche,
erkennbare Änderungen des Kaufgegenstandes hinzuweisen.

3.Abnahme

3.1. Nimmt der Käufer den Kaufgegenstand länger als 14 Tage ab Zugang der
Bereitstellungsanzeige nicht ab, so ist der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist
von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen.
3.2. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 20% des Kaufpreises.
Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen
höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
Besteht ein Schadenersatzanspruch des Verkäufers und nimmt dieser die Ware wieder
an sich, entspricht der Rücknahmewert dem gewöhnlichen Verkaufswert zum
Rücknahmezeitpunkt, der im Streitfalle auf Verlangen und Kosten des Käufers
durch einen vereidigten Sachverständigen ermittelt wird.
3.3. Wird der Kaufgegenstand bei einem Funktionstest oder Probefahrt vor seiner
Abnahme vom Käufer oder seinem Beauftragten beschädigt, so haftet der Käufer
für entstandene Schäden, wenn diese vorsätzlich oder fahrlässig verursacht sind.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur
vollständigen Bezahlung vor. Solange ein Eigentumsvorbehalt besteht, ist der
Käufer zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt.

5. Sachmangel

5.1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängel verjähren entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen innerhalb von 24 Monaten ab Auslieferung der Ware.
Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von 12 Monaten, wenn der Abnehmer
Unternehmer ist, der bei Vertragsabschluss in Ausübung gewerbetreibender oder
selbständiger beruflicher Tätigkeit handelt.
5.2. Liegt ein Mangel vor, hat der Käufer Anspruch auf Mangelbeseitigung oder
Ersatzlieferung, sofern diese zumutbar ist. Wenn Mangelbeseitigung oder
Ersatzlieferung unmöglich sind, hat der Käufer das Recht, vom Kauf zurückzutreten
oder Minderung zu verlangen. Für die Nutzung kann der Verkäufer im Falle des
Rücktritts vom Kaufvertrag Nutzungsentschädigung verlangen.
5.3. Bei Rücktritt vom Kaufvertrag kann der Verkäufer eine Aufwands- und
Gebrauchsentschädigung für die Nutzung der Kaufsache verlangen.
5.4. Bei Verkauf gebrauchter Produkte verjähren Ansprüche des Käufers wegen
Sachmängel entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb von 12 Monaten ab
Auslieferung der Ware. Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf gebrauchter Waren
unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der Abnehmer Unternehmer ist,
der bei Vertragsabschluss in Ausübung gewerbetreibender oder selbständiger
beruflicher Tätigkeit handelt.
5.5. Bei Instandsetzungsarbeiten verjähren Ansprüche des Auftraggebers wegen
Sachmängel 12 Monate nach Abnahme des Instandsetzungsgegenstandes.
5.6. Grundsätzlich ist der Käufer gegenüber dem Verkäufer zum Nachweis
eines eventuellen Sachmangels verpflichtet, wenn der aufgetretene Fehler in
Zusammenhang damit steht, dass:
- der Käufer die Kaufsache trotz eines aufgetretenen Fehlers weiter benutzt
und dadurch zusätzliche Schäden verursacht hat oder
- der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist
(z.B. bei sportlichen Wettbewerben, wenn der Kaufgegenstand dafür nicht
ausdrücklich vorgesehen ist) oder
- der Kaufgegenstand zuvor in einem für die Betreuung nicht geeigneten Betrieb
instandgesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist und der Mangel hierdurch
verursacht oder erweitert sein kann.
- in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der
Verkäufer nicht genehmigt hat oder der Kaufgegenstand in einer vom Verkäufer
nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder
- der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kauf-
gegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat.
Sollte dieser Nachweis dem Käufer nicht möglich sein, bestehen seitens des
Verkäufers keine Gewährleistungsverpflichtungen.
5.7. Gewöhnlicher Verschleiß ist von der Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
5.8. Im Falle von Reklamationen ist der Gegenstand zum Verkaufsort zu
verbringen oder dem Verkäufer auf eigene Kosten und Gefahr zu übermitteln.

6. Haftung

6.1. Die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und
Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit
verursachte Schäden ist ausgeschlossen.
6.2. Muss der Verkäufer aufgrund gesetzlicher Regelungen und dieser Geschäfts-
bedingungen für einen Schaden aufkommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde,
so haftet er beschränkt und zwar nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Die Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss absehbaren typischen Schaden begrenzt.
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit.
6.3. Bei Verlust oder Beschädigung wird für lose mit Fahrrädern oder Teilen
verbundene Gegenstände, die im Fahrradgeschäft verbleiben, nur bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit gehaftet.

7. Gerichtsstand

Für alle Ansprüche aus Geschäftsverbindungen mit Kaufleuten oder wenn der Käufer
keinen allg. Gerichtsstand im Inland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand
der Sitz des Verkäufers.

Stand 01.07.2010 - Veloladen Liegeräder - Ortwin Kürten

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